Die Dekontaminierung von Fahrzeugen muss im Ernstfall funktionieren. Am Samstag stand das System auf dem Prüfstand.
Nur ein enger Kreis um Wolfgang Reuber, vom Fachbereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Hochtaunuskreises, wusste von der Übung. Die Aktiven der Katastrophenschutzzüge und Feuerwehr dagegen nicht. Ihnen obliegt es, die Ausrüstung vorzuhalten, im Bedarfsfall mit dieser schnell am Einsatzort zu sein, sie aufzubauen und in Betrieb zu nehmen.
Angenommen wurde der Ausbruch einer Tierseuche auf einem landwirtschaftlichen Hof im Bereich von Mönstadt, geübt wurde im Bereich der Untermühle am Ortsausgang von Grävenwiesbach. Im Ernstfall, so Reuber, wird der Betrieb isoliert und das Umfeld im Radius von 500 Metern abgesperrt. Ortsdurchfahrten sind dann keine mehr möglich. Nur Anwohner dürfen dann ein- und ausfahren, alle Fahrzeuge müssen dekontaminiert werden.
Genau dies wurde bei der Übung geprobt. Mitten auf der Straße bauten die Katastrophenschützer eine Schleuse auf. Im Einsatz waren die Katastrophenschutzzüge aus Bad Homburg und Oberursel. Da aber nicht wie im Ernstfall mit Chemikalien dekontaminiert wurde, sondern mit Wasser, war auch die Freiwillige Feuerwehr aus Usingen und Grävenwiesbach im Einsatz, die entsprechende Wassertanks befüllte.
In Schutzanzügen und Atemschutzmasken war der Einsatz der Dekontaminierer an diesem heißen Sommertag wahrlich kein Vergnügen. Dennoch wurde das Programm durchgezogen, und als Dummys zum Dekontaminieren rückte eine Kolonne des Technischen Hilfswerks Neu-Isenburg an. Auch das DRK, Kreisverband Hochtaunus, war im Rahmen des Katastrophenschutzes obligatorischerweise an der Übung beteiligt. Kreisbrandinspektor Carsten Lauer, die Polizei und Mitarbeiter der Task Force Tierseuchenbekämpfung – sowohl des Regierungspräsidiums Darmstadt als auch Gießen – beobachteten den Ablauf, den Reuber zusammen mit Holger Himmelhuber, ebenfalls Fachbereich Katastrophenschutz des Hochtaunuskreises, leitete.
Bilder von der Übung gibt es hier
Bericht aus der Taunuszeitung vom 28.07.2014