Seit 1. Oktober 2009 gilt das bundesweit verschärfte Sprengstoffgesetz. Danach ist es aus Gründen des Brandschutzes per Gesetz verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden, abzubrennen.
Die Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) weist jetzt, kurz vor Silvester deshalb darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtslage das Abbrennen von Raketen und Feuerwerkskörpern überall dort verboten ist, wo ein Fachwerkhaus in erreichbarer Nähe getroffen werden könnte. Dies betrifft insbesondere die Oberurseler Altstadt und auch die Ortskerne aller Stadtteile.
Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, bleibt auch künftig bestehen.
Der Appell der Stadtverwaltung lautet daher an alle Bürgerinnen und Bürger, das von der Bundesregierung erlassene Verbot, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern keine pyrotechnischen Gegenstände abzubrennen, unbedingt zu beachten.
Raketen sollten an Silvester nur dort in den Himmel geschossen werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Eltern werden aufgefordert, entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken.
Wer als Verursacher eines Fachwerkhausbrandes erwischt wird, hat nicht nur mit einer Geldbuße zu rechnen, auf ihn können sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang zukommen.