Rettungsgasse rettet Leben
Immer wieder wird es den Rettungskräften auf Autobahnen erschwert, bei Stau schnell an die Einsatzstellen zu gelangen. Dabei ist es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 11 Abs. 2 klar geregelt.
“Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt.”
Demnach haben Fahrzeuge schon bei der Bildung eines Verkehrsstaus sich so zu verhalten bzw. einzuordnen, dass man jederzeit eine Rettungsgasse bilden kann. Die Rettungsgasse ist solange frei zu halten, bis der Verkehr wieder an der Unfallstelle vorbeigelaufen ist.
Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute,
die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht.
Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden.
Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Rettungsgasse bilden – wie gehts?
- Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen, fahren Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nach links, alle anderen nach rechts, hierbei ist auch die Benutzung des Standstreifens erlaubt!
- Auf Straßen mit je einem Fahrstreifen je Richtung fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand, dies gilt auch wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug entgegen kommt!
- An Einer roten Ampel weichen Sie nach rechts aus und überfahren Sie erforderlichenfalls die Haltelinie, achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer. Halten Sie bei grüner Ampel an bzw. fahren Sie zur Seite!