Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und uns - Ihrer Feuerwehr - dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selber durchzuführen.
Hierfür möchten wir Ihnen einige Tips und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Oberursel abgeleitet werden.
Weitergehende Informationen können Sie z.B. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden
oder
den Leitlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Schadenversicherer entnehmen, die Sie bei Ihrer Feuerwehr erhalten können.
Gefährdungsabschätzung
Bei jedem Brand entstehen, abhängig unter anderem von Art und Menge des Brandgutes, der Verbrennungstemperatur und des Sauerstoffgehaltes der Luft im Brandraum unterschiedliche Schadstoffe, die zum einen während des Brandes mit den Rauchgasen in die Umluft abziehen, sich andererseits aber auch an Brandrückstände wie Ruß oder Asche anlagern.
Im allgemeinen sind die Schadstoffe nach Erkalten der Brandstelle fest an die Brandrückstände gebunden.
Die so gebundenen Schadstoffe können durch die Aufnahme von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung weitestgehend auszuschließen.
Sicherheits- und Verhaltensregeln
- Schutzanzug mit Kapuze aus verstärk-tem Papierflies oder Kunststoff.
- Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer textilen Halbmaske der Schutzklasse P3
- Schutzhandschuhe aus Leder- / Textil-kombination für Trockenarbeiten
- Gummihandschuhe für Naßarbeiten. Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen sollte die Atemschutzmaske gelegentlich gewechselt werden. Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich.
Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftdurchzug ist zu vermeiden. Gehwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzen Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen.
Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich überführt werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden (s. Pkt. 4 dieser Broschüre). Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche.
4. Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeugen und sonstigen Haushalts-gegenständen Als Grundregel gilt:
Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt gekommene Kleidungsstücke müssen Sie vor erneutem Gebrauch waschen bzw. reinigen.
Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab.
Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, daß nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern daß kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden.
Sie können, um den Staubausstoß zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze legen. Unter Umständen ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert.
Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt den unter Pkt. 1.2 genannten Atemschutz tragen. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie den Empfehlungen des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt entnehmen.
Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter usw.) zu achten.
Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Tel: 06171 502-263
Darüber hinaus stehen Ihnen neben dem Brandschutzam Oberursel weitere Fachämter zur Verfügung.
Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern:
Umweltamt der Stadt Frankfurt: +49 (0)69 212 39100
Amt für Abfallwirtschaft: +49 6171 704-300