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Hinweise zur Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen

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Liebe Mitbür­ge­rin, lieber Mitbürger,

Sie haben sich, nach Rückspra­che mit Ihrer Versi­che­rung und uns - Ihrer Feuerwehr - dazu entschlos­­sen, die Sanierung Ihres Wohnbe­rei­ches selber durch­zu­füh­ren.

Hierfür möchten wir Ihnen einige Tips und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollstän­dig­keit.
Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesun­d­heits- oder Sachschä­den auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Oberursel abgeleitet werden.

Weiter­­ge­hende Infor­­ma­tio­­nen können Sie z.B. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthy­­giene beim Umwelt­­bun­­des­amt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden

oder

den Leitlinien zur Brand­scha­­densa­­nie­rung des Verbandes der Schaden­­ver­­­si­che­­rer entnehmen, die Sie bei Ihrer Feuerwehr erhalten können.

Gefähr­dungs­­ab­schät­zung

Bei jedem Brand entstehen, abhängig unter anderem von Art und Menge des Brandgutes, der Verbren­­nung­s­tem­­pe­ra­tur und des Sauer­­stoff­­ge­hal­tes der Luft im Brandraum unter­­schie­d­­li­che Schad­­stoffe, die zum einen während des Brandes mit den Rauchgasen in die Umluft abziehen, sich anderer­­seits aber auch an Brandrück­stände wie Ruß oder Asche anlagern.

Im allge­­mei­­nen sind die Schad­­stoffe nach Erkalten der Brand­­stelle fest an die Brandrück­stände gebunden.
Die so gebundenen Schad­­stoffe können durch die Aufnahme von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfol­­gen­­den Sicher­heits- und Verhal­tens­re­­geln beachten, um eine Gesun­d­heits­­­ge­fähr­dung weitest­­ge­hend auszu­sch­lie­ßen.

Sicher­heits- und Verhal­tens­re­­geln
1.Schutz­klei­­dung
Während der Sanie­rungs­­ar­­bei­ten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutz­klei­­dung tragen:

  • Schutz­an­­zug mit Kapuze aus verstärk-tem Papier­f­lies oder Kunststoff.
  • Insbe­­son­­dere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer textilen Halbmaske der Schutz­­klas­se P3
  • Schutz­han­d­­schuhe aus Leder- / Textil-kombi­na­tion für Trocken­ar­­bei­ten
  • Gummi­han­d­­schuhe für Naßar­bei­ten. Bei länger dauernden Sanie­rungs­maß­nah­men sollte die Atemschutz­­maske gelegent­­lich gewechselt werden. Alle Gegen­stände sind im Fachhandel erhältlich.
2.Schad­­stoff­­ver­­schlep­­pung vermeiden
Um eine Verschlep­­pung von Ruß und Schad­­stof­­fen aus den verschmutz­ten Bereichen in saubere Bereiche zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutz­ten Räumen nach Möglich­keit geschlos­­sen halten.

Türschlitze sind abzudich­ten und unnötiger Luftdurch­­­zug ist zu vermeiden. Gehwege in Wohnbe­rei­chen, insbe­­son­­dere aber die Übergangs­­be­rei­che zwischen verschmutz­ten und nicht verschmut­­zen Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen.

Gegen­stände, die aus dem verschmutz­ten Bereich in den sauberen Bereich überführt werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden (s. Pkt. 4 dieser Broschüre). Vermeiden Sie eine unnötige Aufwir­­be­­lung von Ruß und Asche.
 
3. Hygiene Bei längeren Unter­­bre­chun­­gen der Reinigungsmaßnahmen, insbe­­son­­dere zur Nahrungs­­aufnahme, und vor Raucher­­pau­­sen, ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen.

Legen Sie hierzu die angelegte Schutz­klei­­dung sowie die Schuhe im Übergangs­­be­reich zwischen verun­rei­­nig­tem und sauberem Bereich auf Tüchern ab. Achten Sie dabei darauf, daß hierbei die Innenseite der Schutz­klei­­dung nicht verun­rei­­nigt wird. Nehmen Sie, bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründ­li­che Reinigung evtl. verschmutz­ter Körper­teile vor.

4. Reinigung verschmutz­ter Kleidung, von Spiel­­zeu­­gen und sonstigen Haushalts-gegen­stän­den Als Grundregel gilt:

Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrück­stän­den verschmut­­zen Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reini­­gungs­­er­­folg ist die Entfernung sicht­ba­rer Rußspuren.
Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinder­­spiel­­zeug walten lassen. Verschmutzte oder mit Brandrück­stän­den in Kontakt gekommene Kleidungs­stücke müssen Sie vor erneutem Gebrauch waschen bzw. reinigen.
Abwasch­­bare Gegen­stände, die mit Ruß oder Asche beauf­­schlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmit­tel­lö­sung ab.
Textilien können in der Wasch­­ma­­schine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Asche­be­läge mit einem Haushalts­­staub­sau­­ger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, daß nicht alle Schmutz­­teil­chen in den haushalts­üb­li­chen Geräten abgeschie­­den, sondern daß kleine Staub­­teil­chen wieder in die Umgebungs­­luft ausge­bla­­sen werden.
Sie können, um den Staubaus­­stoß zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoß­schlitze legen. Unter Umständen ist die Verwendung eines gekap­­sel­ten Staub­sau­­gers empfeh­lens­wert.

Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt den unter Pkt. 1.2 genannten Atemschutz tragen. Anhalts­­punkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Decken­­ver­­kleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie den Empfeh­­lun­­gen des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthy­­giene beim Umwelt­­bun­­des­amt entnehmen.
 
5. Entsorgung Bei der Entsorgung des Brand­­schutts sind die geltenden Vorschrif­ten zu beachten.

Die Kontak­t­auf­­nahme mit dem Amt für Abfall­­wir­t­­schaft der Stadt Oberursel vor Beginn der Sanie­rungs­­ar­­bei­ten empfiehlt sich. Alle vom Brand direkt betrof­­fe­­nen Lebens­­mit­tel, sind als Hausmüll zu entsorgen. Gleiches gilt für alle Lebens­­mit­tel, auf denen sich Ruß oder Asche nieder­­ge­schla­­gen haben und die sich nicht in festen, geschlos­­se­­nen Behält­nis­sen wie z.B. Gläser oder Dosen befanden.

Schon bei den Aufräu­mungs­­ar­­bei­ten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrück­stände wie normaler Brand­­schutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunst­­­stoff­pro­­dukte und Rückstände aus den Sanie­rungs­maß­nah­men (verschmutz­te Anzüge, Filter usw.) zu achten.

Verkohlte oder angebrannte Kunst­­­stoff­pro­­dukte sowie die verschmutzte Schutz­klei­­dung sind in staub­dicht verschließ­bare Behält­nisse oder Säcke zu verpacken.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer:
Tel: 06171 502-263

Darüber hinaus stehen Ihnen neben dem Brandschutzam Oberursel weitere Fachämter  zur Verfügung.

Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern:

Umweltamt der Stadt Frankfurt: +49 (0)69 212 39100
Amt für Abfall­­wir­t­­schaft: +49 6171 704-300